Eines ist sicher: nachhaltiges Investieren ist auf dem Weg, der neue Standard der Geldanlage zu werden. Ein Weg, der von den Regulierungsinitiativen der EU als verbindlicher Orientierungsrahmen vorgegeben wird.

Beginnen wir mit dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Wachstum. Nach diesem Plan sollen die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umgelenkt werden, um so die Transformation zu nachhaltigem Wirtschaften finanzieren und steuern zu können. Dabei betrachtet die EU die gesamte Prozesskette der Kapitalanlage: vom Unternehmen, in das investiert wird, bis hin zum (Privat-) Anleger, der investiert.

Darüber hinaus entwickelt der Plan ein umfassendes System für mehr Transparenz bezüglich der ESG-Risiken und deren Steuerung. ESG steht für die englischen Begriffe „Environmental“ (Umwelt), „Social“ (Soziales/Gesellschaft) und „Governance“ (Unternehmensführung) und ist damit ein Sammelbegriff für alle Nachhaltigkeitsfaktoren. Die ESG-Kriterien sind jeweils mit quantitativen und/oder qualitativen Indikatoren unterlegt.

Konkret steht die Finanzindustrie vor folgenden Herausforderungen, die sich aus den verschiedenen regulatorischen Vorgaben ergeben:

  • Transparenz schaffen und Privatanlegern ermöglichen, ihr Kapital ohne Zwang und unmittelbare Eingriffe umzulenken
  • ESG als Kriterium stärken: Nachhaltigkeit bei Anlageentscheidungen zu einem immer wichtigeren Kriterium machen
  • Nachhaltige Unternehmen fördern: Kapital vermehrt Unternehmen zugutekommen lassen, die den Klimazielen der EU gerecht werden

Wir können festhalten: Anleger sind wichtige Stakeholder! Sie möchten nicht nur vermehrt nachhaltig investieren, sondern benötigen auch immer mehr verständliche Informationen, mit denen sie nachhaltige Investments identifizieren können.

Was bedeutet die ESG-Regulierung im Prozess der Kapitalanlage für einzelne Akteure?

Unternehmen: Nachhaltiges Wirtschaften wird mit vereinfachtem Kapitalzugang belohnt.
Kapitalverwaltungsgesellschaften, Vermögensverwalter: Investmentprozesse und Risikomanagement erfordern die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
Anlageberatung: Geeignete Lösungsempfehlungen für Anleger bedürfen das Schaffen entsprechender Rahmenbedingungen.

Wir können festhalten: Durch das Festlegen ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen sollen Anleger darauf ausgerichtete Investments wählen können.

Im Zusammenhang mit nachhaltigem Wirtschaften und Investieren spielt aber nicht nur die Abkürzung ESG eine Rolle. Auch die folgenden Begriffe sind in dem Kontext zu (er)klären: SDGs, SFDR, NFRD, EU-Taxonomie und CSRD

Die Sustainable Development Goals (SDGs) stellen eine von den Vereinten Nationen lancierte globale Nachhaltigkeitsagenda dar, in der insgesamt 17 Themenbereiche für eine nachhaltige Welt enthalten sind.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) hat den Fokus auf die Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) definiert die Offenlegungspflichten von Unternehmen.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die geplante Weiterentwicklung der NFRD.
Die EU-Taxonomie beschreibt Aktivitäten, die wesentlich zum Erreichen der in ihr definierten Umweltziele beitragen.

SFDR, NFRD/CSRD und EU-Taxonomie bilden gemeinsam den Grundstein für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im europäischen Finanzsektor.
Durch die EU-weiten Richtlinien und Verordnungen sind Unternehmen (künftig) dazu verpflichtet, in ihrer nichtfinanziellen Erklärung Angaben darüber zu machen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden.

Es gibt also immer mehr Informationen, die aktuell und zukünftig berichtet und offengelegt werden müssen, um die notwendige Transparenz zu schaffen.

Wir können festhalten: Nachhaltige Finanzprodukte und Unternehmen sollen so für (Privat-) Anleger stärker in den Fokus rücken.

Dennoch gibt es noch keine einheitlichen Metriken, Datenformate oder Faktoren, die Privatanlegern einen verlässlichen Rückschluss auf die Nachhaltigkeit einer Geldanlage ermöglichen, indem sie Nachhaltigkeitsinformationen zu Finanzinstrumenten und Unternehmen vergleichbar machen.

Selbst zu recherchieren ist sehr zeitaufwendig: ein Anleger müsste die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen selbst analysieren und untereinander vergleichen. Vielfach mangelt es obendrein an der nötigen Transparenz, um überhaupt relevante Informationen zu identifizieren.

Aus diesem Grund sind Privatanleger zur Beurteilung eines Finanzinstruments oder des eigenen Portfolios hinsichtlich der ESG-Kriterien bisher größtenteils auf die Hilfe ihres Finanzdienstleisters angewiesen. Allerdings steht dieser nicht selten vor einer ähnlichen Herausforderung, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Bei PPI haben wir uns mit dieser Situation der mangelnden Transparenz und zeitintensiven Informationsbeschaffung beschäftigt: „finsu“ ist unsere Lösung für einen nachhaltigkeitsbewussten Informationsservice zur Geldanlage, um Finance sustainable zu machen.

Mit „finsu“ haben (Privat-)Anleger die Möglichkeit, ihr bereits bestehendes Portfolio und zukünftige Investments nach den SDGs zu überprüfen. Dabei können sie die SDGs individuell priorisieren. Die Anwendung greift für ihre Empfehlungen auf qualitative und quantitative ESG-Angaben von Sustainalytics und Morningstar zu.

Mithilfe einer integrierten Tauschfunktion einzelner Titel kann das bestehende Portfolio basierend auf den Komponenten ESG Risk Rating und den ausgewählten SDGs neu zusammengestellt werden. Dabei kann der Anleger die einzelnen Finanzinstrumente nach bspw. CO₂-Fußabdruck , der Frauenquote in Führungspositionen und dem Wasserverbrauch überprüfen und mit dem Branchenschnitt vergleichen.

Somit bietet „finsu“ Anlegern eine völlig neue Transparenz im nachhaltigen Wertpapiergeschäft.
Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen zu diesem Thema. Kommen Sie auf uns zu!

Viele Grüße
Ihr Marcus Schmelzer

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