Transaktionen auf der Blockchain überwachen – wie geht das?

Diesmal wieder mehr „Tech“ als „Reg“: Wie im ersten Teil bereits berichtet, geht mit der Definition von Kryptowerten als Finanzinstrument auch die Einhaltung der Pflichten und Regelungen des Geldwäschegesetzes einher. Einige neue Marktteilnehmer müssen zum ersten Mal diese Pflichten erfüllen. Traditionelle Finanzinstitute sind dagegen gezwungen, ihre bestehenden und weitgehend automatisierten Frameworks anzupassen, wenn Kryptowerte ins Spiel kommen.

Was unterscheidet sich aber konkret im „Doing“ und in den Systemeinstellungen gegenüber Fiat-Geld?

Verpflichtete sind mit zwei Themenkomplexen konfrontiert: die Know-Your-Customer-Anforderungen zu erfüllen, insbesondere die Plausibilisierung der Vermögensherkunft, sowie die automatisierte Transaktionsüberwachung.

Transaktionen über die Blockchain lassen sich momentan nur in Ausnahmefällen mit den herkömmlichen Softwarelösungen analysieren und überwachen. Die Sorgfaltspflichten zur Identifizierung eines Kunden müssen die Institute jedoch genauso erfüllen, wie es für Kunden von traditionellen Finanzinstitutionen der Fall ist.

Transaktionen überwachen und analysieren

Bei der Transaktionsanalyse ist die lückenlose Verfolgung auf der Blockchain wichtig. Das klingt vielleicht zunächst kaum möglich. Aber auch wenn eine Transaktion in erster Instanz nur einem pseudonymisierten Konto zugeordnet werden kann, ist eine Zuordnung dennoch immer eindeutig möglich. Die Adresse kann dann beispielsweise mit jenen verglichen werden, die nachweislich in Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche verstrickt sind.

Da jede Transaktion der Blockchain eine eindeutige Identifizierung besitzt, die jeder Marktteilnehmer kennt, ist es quasi nicht möglich, eine Transaktion im Nachhinein zu verändern beziehungsweise zu manipulieren. Um die Pflichten des Geldwäschegesetzes zu erfüllen, müssen die so getätigten Geldströme allerdings nachverfolgt und bestimmt werden können. Mit herkömmlichen Maßnahmen und technischen Möglichkeiten im traditionellen In- und Auslandszahlungsverkehr hat dies wenig gemeinsam. Jedoch gibt es bereits einige Anbieter, die Softwarelösungen speziell für die Überwachung von Transaktionen auf der Blockchain entwickelt haben, die sich in das bestehende System integrieren lassen. Eine kontinuierliche Überwachung erfolgt dabei im Hintergrund, wobei es durch eine GUI zudem möglich ist, einzelne Transaktionen auf Grund eines begründeten Verdachts händisch auszuwerten und Stichproben aus den Gesamtdaten zu analysieren.

Ursprung von Vermögenswerten identifizieren

Mit Hilfe des Front-Ends können zudem Wallet-Adressen einzeln überprüft werden. Dieses Tool ist auch dabei behilflich, wenn es um die Frage der Mittelherkunft geht – und das gleich in zweierlei Hinsicht: für Kryptowerte an sich, aber auch für Fiat-Geldvermögen, das mit dem Handel von Kryptowerten erwirtschaftet wurde. Somit sind auch Institute betroffen, die selbst keine Kryptowerte annehmen oder verwahren, sich aber im Zuge der Eröffnung von Kundengeschäftsbeziehungen mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die digitalen Wege des aus Kryptowerten erwirtschafteten Vermögens plausibel nachvollziehbar sind. Moderne Analyse-Tools helfen dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Transaktionen zu einem Konto gehören, mit welchen Adressen dieses Konto in Verbindung steht und welche Beträge fließen. Um suspekte Adressen, Kryptowerte und -börsen zu erkennen, benötigt das System natürlich initiale Informationen, die zum einen vom Software-Anbieter selbst kommen, zum anderen ist der institutsspezifische Input gefragt. Sollten etwa bestimmte Kryptobörsen für Transaktionen verwendet werden, die auf Grund von hausinternen Regelungen wie einem erhöhten Geldwäscherisiko nicht zulässig oder mit größerem Risiko belegt sind, können diese Daten im System hinterlegt werden. Somit kann die automatisierte Überwachung derartig verdächtige Transaktionen erkennen, wobei das Front-End diese für eine potentielle weiterführende Analyse kenntlich macht.

Die Konformität mit dem Gesetz ist ein wichtiger Schritt für neue und bestehende Marktteilnehmer, die mit Kryptowerten handeln oder diese als Zahlungsmittel akzeptieren. Mit einem KYC-Prozess, der sich von dem herkömmlichen Prozess nicht grundlegend, aber technisch unterscheidet sowie gegebenenfalls angepassten internen Regelungen und geeigneter Software steht der Umsetzung dieser Vorschriften nichts im Weg.

Wenn Sie an weiteren Informationen zu KYC-Prozessen und der Umsetzung des Geldwäschegesetzes – sowohl für traditionelle Finanzdienstleistungen als auch zum Thema Kryptowerte – interessiert sind, kommen Sie gerne auf uns zu.

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Weitere Infos: https://www.ppi.de/banken/compliance/regtech/

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