6. EU-Geldwäscherichtlinie: Der deutsche All-Crime-Ansatz als Beschleuniger für Automatisierungsmaßnahmen im Bereich der Geldwäscheprävention

Die regulatorischen Anforderungen zur Geldwäscheprävention nehmen immer weiter zu

Der zunehmende zeitliche Druck, neue geldwäscherechtliche Vorschriften umzusetzen, stellt insbesondere die Finanzbranche als primären Adressaten der Neuregelungen vor die Herausforderung, in immer kürzeren Zeitabständen umfangreiche neue rechtliche sowie regulatorische Anforderungen in die Praxis umzusetzen. Dem Takt des Regulators bzw. Gesetzgebers unmittelbar zu folgen, wird für viele Verpflichtete der Geldwäscheprävention immer schwieriger.

Während sich aktuell bereits weitere umfassende rechtliche Änderungen in Planung befinden (siehe unten), hat der nationale Gesetzgeber soeben erst die mittlerweile 6. EU-Geldwäscherichtlinie durch dasGesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche für die Praxis verpflichtend umgesetzt. Dieses neue Gesetz, mit Wirkung zum 18. März 2021, bringt wesentliche Änderungen für die Finanzbranche mit sich, insbesondere den sogenannten All-Crime-Ansatz.

Der All-Crime-Ansatz: Geldwäschebegriff ist nun deutlich weiter gefasst

Für die Praxis von besonderer Relevanz ist, neben der Einführung einer Haftung für juristische Personen, die Ausweitung des geldwäscherechtlichen Vortatenkatalogs. Der deutsche Gesetzgeber hat bei der nationalen Umsetzung dieser EU-Richtlinie jedoch deutlich schärfere Regelungen vorgenommen. Durch den sogenannten All-Crime-Ansatz, der die Grundlage für die Neuregelung des § 261 StGB bildet, ist der bisher bekannte strafrechtlich begrenzte Vortatenkatalog vollständig abgeschafft worden. Nun kann jede strafrechtliche Handlung als eine Vortat zur Geldwäsche angesehen werden, sodass der Begriff der Geldwäsche deutlich weiter gefasst wird als bisher.

6. EU-Geldwäscherichtlinie: Der deutsche All-Crime-Ansatz als Beschleuniger für Automatisierungsmaßnahmen im Bereich der Geldwäschepräventio

Weiterer Anstieg bei der Abgabe an Verdachtsmeldungen an die FIU befürchtet – Einsatz von Automatisierungslösungen

Durch die Ausweitung des Anwendungsbereiches der Geldwäsche ist zwangsläufig ein deutlicher Anstieg von abzugebenden Verdachtsmeldungen an die FIU zu erwarten. Bereits für die vergangenen Jahre zeigen die Statistiken der FIU einen rasanten Anstieg der eingegangenen Verdachtsmeldungen. Die Übermittlung einer solchen Meldung via dem goAML-Portal an die FIU ist jedoch in der Praxis ein oftmals zeitintensiver, ressourcenbindender manueller Prozess.
Gerade in solchen Fällen bieten sich Automatisierungsmöglichkeiten bspw. in Form von einer Robotic Process Automation-Lösung (RPA) an, die für den Mitarbeiter die manuelle Datenerfassung übernimmt.

Wie kann eine solche Automatisierung aussehen? Basierend auf einem definierten Auslöser erfolgt ein automatisierter Auftrag an den Roboter. Dieser Auslöser kann bspw. eine Meldung im Rahmen einer Transaktion oder eine transaktionsunabhängige Meldung sein. Der Roboter sammelt die erforderlichen Meldedaten in den Systemen des Instituts nach zuvor bestimmten Regeln und Abhängigkeiten ein und stellt sie in einer zwischengeschalteten Übersicht bereit. Grundlage für einen reibungslosen Prozess ist hierbei ein adäquater sowie konsistenter Datenhaushalt . Für den Mitarbeiter entfällt das lästige und zeitintensive „Aufrufen, Kopieren und Einfügen“ von Daten. Nach einer finalen Prüfung der zusammengestellten Daten und der Bestätigung durch den Mitarbeiter zur Abgabe einer Meldung erfolgt im nächsten Prozessschritt ein automatisierter Datentransfer an das goAML-Portal. Nach Rückbestätigung der erfolgreichen Abgabe wird der Vorgang archiviert.

Zusätzliche Funktionalitäten nach der Abgabe der Verdachtsmeldung wie eine automatisierte Protokollfunktion, Erstellung von Reports oder das Zuordnen von Rückmeldungen aus dem System sind ebenfalls möglich.

Ein regulatorischer Ausblick – Zunahme der Bedeutung automatisierter Compliance-Lösungen

Aktuell ist kein Ende der regulatorischen Neuregelungen insbesondere im Rahmen der Geldwäscheprävention in Sicht. Neben Planungen für eine 7. EU-Geldwäscherichtlinie gibt es von Seiten der EU-Kommission ebenso Pläne für die Einführung einer Geldwäscheverordnung. Zudem sind weitere rechtliche Änderungen wie umfassende Neuregelungen zum Transparenzregister geplant.

Außerdem liegen aktuell weitere Gesetzesvorhaben mit Auswirkungen auf die geldwäscherechtliche Praxis in der Finanzbranche vor. Der aktuelle Entwurf zum Verbandssanktionengesetz zeigt die Bedeutung von wirksamen Compliance-Management-Systemen als zentrales Mittel bei der Bemessung von strafrechtlichen Sanktionen.
Sinnvoll eingesetzte Automatisierungslösungen sind aus unserer Sicht ein essenzieller Grundbestandteil einer effektiven Compliance-Strategie. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprech- und Umsetzungspartner für Automatisierungsmöglichkeiten im gesamten Compliance-Umfeld zur Verfügung.

Für weitere Informationen kommen Sie auf uns zu!

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