Die EZB (Europäische Zentralbank) beschäftigt sich seit dem Jahr 2017 mit den Möglichkeiten der Distributed Ledger Technology (DLT) und ihrer Verwendung im Zahlungsverkehr. Gibt eine Zentralbank eine digitale Währung auf DLT-Basis aus, so wird von einer Central Bank Digital Currency (CBDC) gesprochen. Neben Retail-CBDC (rCBDC) für Privatkunden werden verschiedene Wholesale-CBDC-Lösungen (wCBDC) für Großbetragszahlungen zwischen Finanzinstituten im Euroraum angedacht, welche in diesem Beitrag vorgestellt werden. 

Die EZB und die Teilnehmer am Eurosystem sind Ende 2022 der Frage nachgegangen, welche Anforderungen an die zukünftige Infrastruktur gestellt werden. Die meisten Stakeholder gehen von einer signifikanten Zunahme an DLT-Lösungen in den nächsten 5-10 Jahren im Bereich wCBDC aus. Um nicht auf private Anbieter angewiesen zu sein, die womöglich die Nachfrage nach programmierbaren Zahlungen befriedigen, entschied man sich dazu, eigene Lösungsansätze zu testen. Das Ergebnis dieser ersten Recherchen waren drei mögliche Lösungen: die erste Lösung von der Deutschen Bundesbank, die zweite von der Banca d´Italia und die dritte von der Banque de France. Da nicht deutlich wurde, welche Lösung den Anforderungen an den Markt gerecht werden kann, werden nun alle drei zum Test angeboten. Wird das Vorgehen mit der TARGET2-Konsolidierung verglichen, so ist die Schnelligkeit von der Idee bis zur Umsetzung bemerkenswert. 

Im Folgenden werden die drei Lösungskonzepte der New Technologies for Wholesale Settlement – Contact Group (NTW-CG) der EZB vorgestellt sowie Vorteile und Nachteile erläutert. Die NTW-CG beschreibt sich selbst als Sounding Board und unterstützt das Eurosystem bei organisatorischen Entscheidungen und Richtungsentscheidungen. In der NTW-CG sind u. a. Marktteilnehmer unterschiedlicher Banken, Stakeholder und Zentralbanken vertreten. Der Fokus der angebotenen Lösungen liegt auf Use Cases wie Delivery vs. Payment (DvP), d. h. Lieferung gegen Zahlung im Wertpapierumfeld, und Payment vs. Payment (PvP), also Zahlung gegen Zahlung z. B. bei unterschiedlichen Währungen im Auslandszahlungsverkehrsumfeld. Die EZB nimmt jene Lösungen in den Blick, die als Interoperabilitätstypen klassifiziert werden. Die Eurozahlung („Cash Leg“ – Geldseite) soll innerhalb des Eurosystems abgewickelt werden, während sich die Asset Chains („Asset Leg“ – Wertpapierseite) und Fremdwährungen („Foreign Currency Leg“ – Fremdwährungsseite) außerhalb des Eurosystems befinden und die Wertpapiertransaktionen übernehmen. 

Bei der Triggerlösung der Deutschen Bundesbank, dem TIPS Hash-Link der Banca d´Italia und der DL3S DLT der Banque de France wird auf Interoperabilität gesetzt, da andernfalls strenge Anforderungen für die Kontrolle des Zentralbankgeldes und ggf. weitere Standards für die Integration der Lösung definiert werden müssten.

Alle drei Lösungen der EZB bauen auf den aktuellen Standards der TARGET2-Konsolidierung auf und können unabhängig voneinander getestet werden. Unter Umständen könnte sich jedoch im Laufe der Tests eine bestimmte Ausprägung der T2-Nachrichten als vorteilhaft erweisen. Die Teilnahme an den „Experiments“ (Testsystem) und „Trials“ (Produktion) ist freiwillig. 

Die Triggerlösung der Deutschen Bundesbank – eine kontobasierte CBDC 

Die Triggerlösung der Deutschen Bundesbank basiert auf einer Art Brücke zwischen der bestehenden T2-Infrastruktur und externen DLT-Plattformen. Zwei Komponenten werden durch diese Lösung bereitgestellt: ein Interoperabilitätsadapter und eine DLT-basierte Trigger Chain. Die Trigger Chain stellt dabei keine technischen Anforderungen an die Asset Chains (welche extern entwickelt und betrieben werden). Auf der Asset Chain werden tokenisierte Vermögenswerte ausgegeben und gehandelt. Die Lösung wurde bereits 2021, damals noch mit dem TARGET2-System, erfolgreich getestet.

Eine DvP-Transaktion wird in der Asset Chain ausgelöst und die Zahlungsinstruktion über einen Smart Contract (HTLC – Hashed Timelock Contract) an die Triggerlösung der Bundesbank übergeben. Dort wird die Transaktion in einer ISO20022-Nachricht über ESMIG an RTGS gesendet. Die erfolgreichen Buchungen in RTGS werden über die Trigger Chain an die Asset Chain weitergeleitet. Dort wird die Transaktion dann finalisiert. Der HTLC ist abgeschlossen. Von den Marktteilnehmern können ebenfalls zusätzliche Smart Contracts auf die Trigger Chain gebracht werden. 

Abbildung 1: Schematische Abbildung der Triggerlösung

Die TIPS-Hash-Link-Lösung der Banca d´Italia – eine kontobasierte CBDC 

Die Lösung der Banca d´Italia sieht eine TIPS-ähnlich ausgestaltete Plattform vor, die über ein API-Gateway mit den Anwendern kommuniziert. Anders als bei der Lösung der Banque de France, werden bei der Lösung der Deutschen Bundesbank und dem TIPS Hash-Link der Banca d´Italia keine Wallets benötigt, da es sich um eine kontobasierte CBDC handelt, wie wir später sehen. 

Auf der Markt-DLT (äquivalent zur Asset Chain) sperrt ein Smart Contract (HLC – Hash-Link Contract) den Vermögenswert und leitet die Zahlungstransaktion über ein API-Gateway weiter. Die Bestätigung einer Zahlung in Zentralbankgeld in den T2-Services führt zur Lieferung des Vermögenswerts oder einer Fremdwährung auf der Markt-DLT. Der Hash-Link Contract (HLC) hat dabei eine ähnliche Aufgabe wie der in der Lösung der Deutschen Bundesbank verwendete Hashed Timelock Contract (HTLC).

Abbildung 2: Schematische Abbildung des TIPS Hash-Link

Die Full-DLT-Lösung der Banque de France – eine tokenbasierte CBDC

Der Vorschlag der Banque de France sieht die Entwicklung einer DLT (DL3S) vor, auf welcher die Zentralbank tokenisierte Euros erstellen kann. Das Ergebnis ist also keine kontobasierte, sondern eine tokenbasierte CBDC.  Das Settlement von Assets mit einer Markt-DLT sieht wie folgt aus. 

  1. Ein Smart Contract (HTLC) auf einem Markt-DLT sperrt das Asset und leitet die Zahlungstransaktion über einen Interoperabilitätsmechanismus an das DL3S-DLT weiter.    
  2. Die Abwicklung des Cash Legs erfolgt im DL3S-DLT. 
  3. Der HTLC ist verantwortlich für den Abschluss der Lieferung des Cash Legs (in Form von Cash Token (wCBDC)) auf dem DL3S-DLT, und derjenige, der das Asset auf dem Markt-DLT freigibt.

Das Full-DLT-Interoperabilitätsmodell der Banque de France sieht als tokenbasiertes Modell auch die Haltung von Fremdwährungen vor. Bankkunden benötigen eine Cash Wallet (Sub-Wallet) bei ihrer Bank. Die Bank hält und transferiert somit nicht nur ihre eigenen Cash Token, sondern auch die ihrer Kunden. Während die Bank die Cash Wallets ihrer Kunden verwaltet, werden die eigenen Wallets von der Zentralbank verwaltet, über deren Node (Netzknoten/Verbindungspunkt) sie angebunden sind. Sollte die eigene nationale Zentralbank keinen eigenen Node besitzen, kann die Bank den Node der Banque de France verwenden. Banken sind für das Erstellen der HTLCs auf „All-or-None-Basis“ verantwortlich. Liquiditätsüberträge zwischen RTGS und DLT sind einfach möglich. 

Abbildung 3: Schematische Abbildung des DL3S-DLT

Zusammenfassung

Die drei genannten Lösungen sollen unter operativen, fachlichen und technischen Aspekten vorläufig bewertet werden, auch wenn die meisten Details noch nicht bekannt sind. Im Zusammenhang mit dem gefassten Zeitplan wurden bereits Themenfelder wie Settlement Performance, Effizienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit definiert, die genauer in Betracht gezogen werden sollen. Diese wurden weiter in Ziele heruntergebrochen, auf deren Basis noch offene Punkte herausgearbeitet wurden. Ein offener Punkt ist bspw., inwiefern Instant Settlement ein zentraler Bestandteil der zukünftigen Infrastruktur sein wird (TIPS ist von dieser Frage unberührt) oder ob „Atomic Settlement“ ausreicht. Letzteres bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Settlement entweder vollständig und erfolgreich durchlaufen wird oder komplett fehlschlägt.

Der Zeitplan

Für eine Teilnahme an den Tests der 1. Welle bleibt nicht mehr viel Zeit. Voraussetzung, um an den „Experiments“ und „Trials“ teilzunehmen, ist die Anmeldung über den öffentlichen „Call for Interest“ (Interessensbekundung) und die Teilnahme an den Testaktivitäten. Ursprünglich war der Start des „Call for Interest“ für November geplant, dieser verschiebt sich aktuell voraussichtlich in den Dezember. Die Testaktivitäten sollen u. a. die technische Anbindung sicherstellen. Die erste Testphase soll im Dezember 2023 stattfinden, eine zweite im Juli 2024. Deadlines für den „Call for Interest“ sind im Januar 2024 für die 1. Welle und im April für die 2. Welle. Auch für die Teilnehmer, die das zweite Onboarding-Fenster nutzen möchten, ist November 2024 das Ende der „Experiments“ und „Trials“. 

Über eine Teilnahme an den Tests und der damit einhergehenden genauen Auseinandersetzung mit dem Thema kann an der Erarbeitung einer Lösung aktiv mitgearbeitet werden. Durch die beschriebenen Versuche und Experimente soll eine Annäherung an die festgelegten Ziele stattfinden. In einem regelmäßigen Reporting sollen die Ergebnisse festgehalten werden.

Es bleibt also abzuwarten, welche Lösung sich am Ende durchsetzen kann und wie die genaue Umsetzung erfolgt. 

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