Und hier kommt die Fortsetzung meines ersten Blogs. Ich hatte schon über meine persönlichen Erfahrungen in den Anfängen der (Compliance-)Digitalisierung berichtet, einen Blick in die Historie geworfen und wesentliche Herausforderungen aufgezeigt.

Was ist nun nach der MiFID II-Einführung im Thema Digitalisierung bei Banken passiert?

MiFID II – Banken werden digitaler

Ein klassisches Projektthema mit hitzigen Diskussionspunkten war (und auch hier: ist es heute noch) die Kostentransparenz. In den Projektanfängen wurde teilweise noch gerätselt, ob dies wirklich für Käufe und Verkäufe, tatsächlich für alle Kundenklassen und alle Wertpapierdienstleistungen gelten soll und immer vor Auftragserteilung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden muss. Und wie soll das praktisch gehandhabt werden, wenn viele Gespräche telefonisch erfolgen (ich spare mir an dieser Stelle Ausführungen zum Vorlesen – eine Option, die zunächst geduldet wurde und schließlich durch die ESMA im Rahmen eines Q&A[1] aufgenommen wurde). Aber auch diese Herausforderungen wurden gemeistert und entsprechende technische Prozesse geschaffen, die den Anlageberater idealerweise end-to-end durch die Anforderungen – inhaltlich und ablauftechnisch – führen. Die Kritik jedoch, auch von Endkundenseite, blieb: Die Dauer der Gespräche erhöhte sich. Und nicht nur das, sondern auch die zeitliche Verzögerung der Platzierung von Orders am Markt wurde jetzt erst wirklich sichtbar.

Der Quick Fix aus dem Blickwinkel der Automatisierung

Nun hat die EU-Kommission Ende Juli Änderungsvorschläge publiziert, die losgelöst vom grundsätzlich anstehenden MiFID-Review ad hoc implementiert werden und Erleichterung schaffen sollen: Jetzt erfolgt u. a. eine Unterscheidung zwischen der Informationspflicht für Privatkunden und der für professionelle Kunden (siehe Ex-ante-Kostentransparenz und Ex-post-Reporting). Zur Beschleunigung von Prozessen und Vermeidung weglaufender Wertpapierkursnotierungen ist geplant, unter bestimmten Voraussetzungen in der Fernkommunikation Informationspflichten auch im Nachgang erfüllen zu können.

Klingt irgendwie fast nach der Erfüllung eines großen Wunsches. Aber ist das tatsächlich so? Klar ist, für den professionellen Kunden bieten die neuen Regelungen die notwendige Transparenz und den Marktzugang, den er typischerweise erwartet. Auch aus Vertriebssicht sind die neuen Prozesse sehr zu begrüßen, da die bisherigen Einschränkungen und Fehlerquellen deutlich reduziert werden. Aber sind die Quick Fixes auch so fix in der IT zu ändern? Bei vielen Instituten steht nun entweder ein Rückbau (bspw. Kostentransparenz) oder ein Neubau (bspw. elektronische Kommunikation als neuer Standard anstelle von Papier) an.

Wie so oft steckt der Teufel im Detail: Was auf den ersten Blick so schön einfach klingt, wird tricky, wenn ganze Prozesse nun deutlich mehr Weggabelungen benötigen, weil erst jetzt wirklich zwischen Kundenkategorie und Kommunikationsmitteln unterschieden wird. Ganz zu schweigen davon, wenn End-to-End-Prozesse inklusive der dahinterliegenden Kontrollhandlungen durchgängig anzupassen sind. So trivial die Opt-in-Möglichkeiten in den neuen Richtlinien klingen (bspw. muss ein professioneller Kunde teilweise kein Ex-post-Reporting mehr erhalten, auf Wunsch muss es jedoch möglich sein), ist das aus IT-Sicht weitaus weniger trivial. Modulare Systeme mit Parametrierungsmöglichkeiten, Customizing und Regelwerken sind dabei auf jeden Fall im Vorteil gegenüber monolithischen Systemen.

Mein persönliches Fazit: Die – längst fälligen – Anpassungen an dem komplexen und nicht immer der Praxis entsprechenden aktuellen MiFID-II-Regelwerk sind zu begrüßen. Noch schöner wäre gewesen, sie initial zu berücksichtigen. Sie bedeuten jedoch auch einen erneuten, nicht zu unterschätzenden (technischen) Implementierungsaufwand in den Instituten. Die Quick Fixes sind also nicht zwingend auch ein Quick Win für die Institute. Fangt am besten frühzeitig mit der Planung an!

Und für 2021 ist ja dann auch schon der eigentliche MiFID-II-Review geplant. Ich bin gespannt, welche „Erleichterungen“ mit erneutem Anpassungsbedarf in Prozessen und Systemen diese dann bringen …

Ich hoffe, mein erster Blog hat Euch gefallen und ich freue mich über Feedback. Ihr möchtet  das auf keinen Fall verpassen? Dann  am besten unseren Blog direkt abonnieren!

Herzliche Grüße
Sandra Reinhard

PS: Weitere Informationen zum Thema MiFID-II finden Sie auch hier: https://www.ppi.de/banken/compliance/mifid/

[1] Siehe Questions and Answers on MiFID II and MiFIR investor protection and intermediaries topics |
ESMA35-43-349, Stand: 28.05.2020.

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