Nach der Einführung folgt die Harmonisierung  

Die letzten Jahre sind geprägt von großen Veränderungen im Zahlungsverkehr, insbesondere die Einführung von neuen ISO-20022-basierten Nachrichtenformaten hat fast keinen Stein auf dem anderen gelassen. Man hätte jetzt hoffen können, dass zumindest an dieser Front etwas Ruhe einkehren würde und man sich nach dem Ende der Koexistenzphase der ISO-Migration 2025 vermehrt auf andere Themen fokussieren könnte. Aber auch danach wird das Thema ISO 20022 weitere Herausforderungen für die Banken bringen. Im Zuge des G-20-Programms zur Verbesserung des internationalen Zahlungsverkehrs mit seinen Zielen Kosten, Transparenz, Zugang und Geschwindigkeit ist auch die Datenqualität sowie die Harmonisierung der ISO-20022-Formate auf globaler Ebene als einer der 19 Bausteine im Fokus.  

Was bisher geschah … 

Zur Erreichung dieser Ziele hat das Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) Anforderungen erarbeitet, die zur Verbesserung der Datenqualität führen sollen und den Markt dazu befragt. Die Ergebnisse wurden konsolidiert und mündeten in 12 Anforderungen, von denen man ausgeht, dass diese zu erreichen sind und im Auslandszahlungsverkehr zu einem großen Sprung in der Datenqualität führen werden. Nach dem Ende der Übergangsphase der ISO-Migration 2025 werden diese Anforderungen als Empfehlungen in Kraft treten. Das Ziel ist es, die Umsetzung bis 2027 abzuschließen. 

Was soll harmonisiert werden? 

Die 12 Anforderungen lassen sich in drei Blöcke einteilen:  

  • grundlegende Anforderungen 
  • Anforderungen an die Transparenz 
  • Anforderungen an strukturierte Daten 

Grundlegende Anforderungen 

Hierunter sind Anforderungen gruppiert, die sich mit der Nutzung von ISO-20022-Nachrichten im Allgemeinen befassen. Sie zielen darauf ab, Zahlungen schnell und möglichst ohne manuelle Eingriffe verarbeiten zu können. Dazu zählt, dass die richtigen ISO-Nachrichtentypen für die Geschäftsfunktion genutzt werden (also z. B. eine pacs.004 für eine Rückgabe statt einer pacs.008-Kundenzahlung mit textuellem Vermerk der Rückgabe). Aber auch die Nutzung von ISO-definierten Codelisten statt proprietärer Belegung und einheitlicher Datumsformate soll Reibungsverluste in der Verarbeitungskette der Zahlung reduzieren. 

  • 1. Nutzung der passenden Nachricht für eine Geschäftsfunktion
  • 2. Nutzung der ISO-20022-Codelisten für Zahlungen und Prozesse
  • 3. Einschränkung des Character Sets auf die aktuelle Marktpraxi
  • 4. Nutzung einer allgemeingültigen Konvention für Zeit- und Datumsangaben (UTC) 

Anforderungen an die Transparenz 

Dem Auslandszahlungsverkehr haftet – trotz vieler effektiver Maßnahmen wie SWIFT GPI – immer noch der Ruf des Intransparenten an. Die Transparenz zu erhöhen ist ein Ziel der G-20-Staaten und findet auch hier seinen Einklang. Jede Zahlung soll mit einer Unique End-to-End Transaction Reference (UETR) identifizierbar sein (so wie es bei SWIFT GPI und auch CBPR+ inzwischen bereits verpflichtend ist). Aber auch hinsichtlich Gebühren und Kosten sollen Zahlungen transparenter werden und die Informationen mitgegeben werden.  

  • 5. UETR in allen AZV-Zahlungen
  • 6. Transparenz bei Beträgen, Gebühren, Konvertierungen

    Anforderungen an strukturierte Daten 

    Vorteile von ISO-20022-Nachrichten im Vergleich zu MT-Nachrichten oder anderen eher textgeprägten Formaten sind die Strukturiertheit der Daten und damit die Möglichkeit, Informationen eineindeutig angeben zu können. Der Fokus liegt hier auf den Kontoinformationen, der Identifizierung der beteiligten Personen und Finanzinstituten sowie der Nutzung strukturierter Informationen wie Adressen und Verwendungszweck.  

    Die Nutzung von Proxys oder standardisierter Kontokennungen, wie eine IBAN, reduzieren Fehlleitungen und manuelle Eingriffe, um beispielweise das richtige Konto zu ermitteln. In dieselbe Kerbe schlagen auch die Anforderungen zu einer standardisierten Identifikation und Erkennung von Finanzinstituten und an der Zahlung beteiligten Personen. Für Finanzinstitute ist das die Angabe der BIC und optional dem Legal Entity Identifier (LEI) zur Identifizierung. Bei Personen die Angabe einer strukturierten Adresse und LEIs oder weiterer persönlicher Informationen wie Geburtsdatum oder Passnummer.  

    Adressen sollen so weit wie möglich strukturiert angegeben werden, aber mindestens Stadt und Land und wenn möglich die Postleitzahl enthalten. Hier sieht man auch den engen Zusammenhang mit der geplanten Einführung hybrider Adressen.  

    • 7. Nutzung eineindeutiger Kontokennungen
    • 8. Erkennung von Finanzinstituten anhand standardisierter Identifikationsmerkmale wie BIC oder LEI
    • 9. Standardisierte Erkennung aller juristischen Personen mit strukturierter Adresse und LEI
    • 10. Standardisierte Erkennung aller natürlichen Personen mit strukturierter Adresse und zusätzlichen Daten
    • 11. Mindestgrad an strukturierter Adressinformation (Stadt, Land)
    • 12. Mindestgrad an strukturiertem Verwendungszweck

    Es steht noch viel Arbeit an 

    Für den europäischen Markt sind einige dieser Anforderungen bereits (nahezu) erreicht, wie z. B. die Nutzung der UETR, oder aber mit überschaubarem Aufwand erreichbar, wie die Nutzung der richtigen ISO-Formate. Bei anderen Anforderungen bleibt aber noch viel zu tun. Insbesondere bei Stammdaten werden strukturierte Adressen zu Mehraufwand führen, und auch eine vermehrte Nutzung von LEIs, die im deutschen Markt noch nicht sehr verbreitet sind, bringt Herausforderungen mit sich, die zu einer zusätzlichen Komplexität führen. Es sei jedem geraten, sich frühzeitig mit der Harmonisierung vertraut zu machen und nichts auf die lange Bank zu schieben, nur weil der Stichtag 2027 noch weit in der Zukunft scheint.  

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    1 comment
    1. Ein sehr schöner Artikel, der von Kompetenz zeugt! Alles wissenswerte inkl. der nötigen Hintergründe und Ziele. Vielen Dank dafür. Zahlungsverkehr bleibt also spannend …

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