Compliance im digitalen Krypto-Wandel
Die Dynamik des digitalen und regulatorischen Wandels erhöht sich – Compliance befindet sich mitten in einem Transformationsprozess: Ende Juni 2021 trat das eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) in Deutschland in Kraft, Ende 2022 soll die EU Verordnung MiCA (Markets in Crypto Assets) zur Anwendung kommen, im April 2021 hat die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für einen Rechtsrahmen zum Thema künstliche Intelligenz („KI-Verordnung“) vorgelegt und Ende Juni hat die BaFin die erste Erlaubnis für die neue Finanzdienstleistung des Kryptoverwahrgeschäfts erteilt.
Diese Initiativen sind die Umsetzungen von bereits seit einiger Zeit verfolgter Strategien, bspw. der Blockchain-Strategie der Bundesregierung , dem Digital Finance Package der EU und der europäischen KI-Strategie.
Es scheint daher unerlässlich, sich mit diesen Themen, regulatorischen Texten und vor allem den neuen Begrifflichkeiten auseinanderzusetzen. Der heutige Artikel unserer RegTech Beitragsserie soll daher auch als Nachschlagewerk und Glossar dienen und ein Auseinandersetzen mit den Themen inkl. dem praktischen Bezug ermöglichen. Im zweiten Teil greifen wir einige Themen, ihre Bedeutung und praktischen Einsatzbereich dann gezielt auf.
Erläuterung
Blockchain-Strategie der Bundesregierung
Strategie der Bundesregierung zur Chancennutzung der Blockchain-Technologie und Ausschöpfung ihres Potenzials für die digitale Transformation mit fünf Themenfeldern:
- Stabilität sichern und Innovationen stimulieren: Blockchain im Finanzsektor
- Innovationen ausreifen: Förderung von Projekten und Reallaboren
- Investitionen ermöglichen: Klare, verlässliche Rahmenbedingungen
- Technologie anwenden: Digitale Verwaltungsdienstleistungen
- Informationen verbreiten: Wissen, Vernetzung und Zusammenarbeit
Dabei ist die Bundesregierung dem Prinzip der Technologieneutralität verpflichtet.
Decentralized Finance (DeFi)
Offenes Ökosystem (open source) aus dezentralen Anwendungen im Blockchain-Bereich mit Nutzung von Smart Contracts, was digitale Finanzdienstleistungen ohne zentrale Finanzintermediäre ermöglicht. Anwender können digitale Assets handeln (dezentralisierte Börsen), leihen (Kreditaufnahme) und Bankdienstleistungen tätigen.
Digitale Assets
Digitale Werte, die nicht von Zentralbanken oder öffentlichen Stellen ausgegeben oder garantiert werden. Auch sind sie gesetzlich nicht als Geld oder Währung anzusehen. Unter den Begriff digitale Assets fallen Kryptowährungen, tokenisierte Assets und Kryptowertpapiere.
Digital Finance Package der EU
Digitale Finanzstrategie und Gesetzesvorschläge zu Kryptowerten und digitaler Belastbarkeit. Damit soll ein wettbewerbsfähiger EU-Finanzmarkt gestaltet werden, der Bürgern Zugang zu innovativen Finanzprodukten ermöglicht und gleichzeitig Verbraucherschutz und Finanzstabilität gewährleistet.
Insgesamt vier Ziele werden prioritär im Rahmen der digitalen Transformation verfolgt:
- Beseitigung der Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen
- Sicherstellen, dass der EU-Rechtsrahmen die digitale Innovation im Interesse von Verbrauchern und Markteffizienz erleichtert
- Schaffung eines europäischen Finanzdatenraums zur Förderung datengestützter Innovationen auf der Grundlage der europäischen Datenstrategie. Dazu gehören auch ein verbesserter Datenzugriff und ein verbesserter Datenaustausch innerhalb des Finanzsektors.
- Bewältigung der mit der digitalen Transformation verbundenen Herausforderungen und Risiken, einschließlich der Verbesserung der digitalen operativen Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems.
Elektronisches Wertpapier
Weitere Begebungsform eines klassischen Wertpapieres. Die Begebung erfolgt vom Emittenten in Form einer Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregisters anstelle der Ausstellung einer Wertpapierurkunde. Ein elektronisches Wertpapier gilt als Sache im Sinne des BGB (nur so kann das deutsche Sachenrecht zur Anwendung kommen).
Elektronisches Wertpapierregister
Aufbewahrungsort der Wertpapierurkunde eines elektronischen Wertpapiers (Ersatz für die Wertpapierurkunde). Dies kann ein zentrales Register als auch ein Kryptowertpapierregister sein.
eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere)
In Deutschland in Kraft getreten am 10.06.2021
- Einführung elektronischer Wertpapiere („papierlose Wertpapiere“) für elektronische Schuldverschreibungen und partiell für Fonds-Anteilsscheine
- Fiktion als Sache zum Zwecke des Eigentumsschutzes (auch Insolvenz, Zwangsvollstreckung)
- Einführung eines elektronischen Registers (Ersatz für die Wertpapierurkunde) sowie Kryptoverwahrregister
- Emittent muss vor der Eintragung in das elektronische Register ein „Whitepaper“ mit den Emissionsbedingungen bei der registerführenden Stelle einreichen („Prospektpflicht“)
- Neue Finanzdienstleistung: Kryptowertpapierregisterführung, die eine Erlaubnis benötigt, an die hohe Anforderungen gestellt werden
Anbieter von Kryptodienstleistungen*
Dienstleister, bei denen der Handel mit und die Verwahrung von Kryptowerten möglich ist (inklusive Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, Tausch und Platzierungen von Kryptowerten, Annahme, Übermittlung, Ausführung von Aufträgen sowie Beratung zu Kryptowerten. Je nach Anbieter können unterschiedliche Kryptowerte gehandelt werden.
* Begrifflichkeit aus der MiCA-Verordnung. Aufgrund der nicht finalen Fassung zum Stand der Veröffentlichung des Artikels basiert die Erläuterung auf dem aktuellen Entwurf.
Kryptoverwahrgeschäft
Wichtige Abgrenzung zur Verwahrung von Kryptowertpapieren (die Verwahrung dieser unterliegt dem Depotgesetz).
Kryptoverwahrgeschäft bezieht sich auf die Verwahrung, Verwaltung und die Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte für andere zu halten, zu speichern oder zu übertragen.
Kryptoverwahrregister
Pendant zum elektronischen Wertpapierregister für Kryptowertpapiere.
Kryptowährungen
Kryptographische Werte, die auf keinem physischen Vermögenswert beruhen, da sie von Grund auf schon digital sind. Können über sogenannte Börsen gehandelt werden und beruhen auf der Blockchain bzw. der Distributed Ledger Technology (DLT)
Kryptowert*
Digitale Darstellung von Werten und Rechten auf Basis von DLT. Manche Kryptowerte können Finanzinstrumente gemäß WpHG sein.
* Begrifflichkeit aus der MiCA-Verordnung. Aufgrund der nicht finalen Fassung zum Stand der Veröffentlichung des Artikels basiert die Erläuterung auf dem aktuellen Entwurf.
Kryptowertpapier
Unterart des elektronischen Wertpapiers, das in ein Kryptowertpapierregister eingetragen ist. Diese Wertpapiere sind technologieunabhängig und müssen nicht auf Distributed Ledger Technologie basieren. Ein Kryptowertpapier kann nicht gleichzeitig auch ein Zentralregisterwertpapier sein.
Kryptowertpapierregisterführung
Neue Finanzdienstleistung: Man führt ein Kryptowertpapierregister, wenn man vom Emittenten gegenüber dem Inhaber als sog. registerführende Stelle benannt wird. Die Registerführung benötigt eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Es werden hieran einigermaßen hohe Anforderungen gestellt.
MiCA (Markets in Crypto-Assets)**
Verordnung zur EU-weiten einheitlichen Regelung im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets mit folgenden Zielen:
- Schaffung eines Rechtsrahmens (Krypto-Framework)
- Unterstützung von Innovationen und fairem Wettbewerb
- Sicherstellung von Kunden- und Anlegerschutz
- Sicherung der Finanzstabilität
Insbesondere sind Regelungen enthalten zu Krypto-Assets, E-Token, Digitale Token, Asset-referenced (vermögenswertbezogene) Token, Utility Token sowie Marktvorschriften und Aufsichtskompetenzen. Nicht Bestandteil der Regelung sind Security Token Offerings; vielmehr ist eine Abgrenzung hierzu und dem Anwendungsbereich der MiFID enthalten.
** Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels liegt noch keine finale Fassung der Verordnung vor. Die Erläuterung bezieht sich auf den aktuell gültigen Entwurf.
Security Token Offering
Regulierte (im Gegensatz zu Initial Coin Offerings (ICOs) werden hier bereits bestimmte regulatorische Anforderungen berücksichtigt) und tokenisierte Vermögenswerte (gemäß BaFin um „Wertpapiere besonderer Art“) auf Blockchain-Basis. Durch niedrige Eintrittsbarrieren wird eine Möglichkeit für Anleger geschaffen, in bisher nicht zugängliche Märkte zu investieren.
Smart Contracts
Automatisch ausgelöste „Wenn-Dann-Verträge“. Die Auslösung erfolgt, wenn die vorher im Code festgelegten Bedingungen erfüllt worden sind. Basierend auf der Distributed Ledger Technologie sind diese sicher, gemeinschaftlich validiert, transparent und dezentral.
Stablecoins
Stablecoins als eine Form von Kryptowährungen sind Krypto-Derivate mit integrierten Wertstabilisierungsmerkmalen und bilden somit einen Basiswert ab, bspw. eine Fiatwährung.
Tokenisierte Assets
Digitale Vermögenswerte, die auf einem physischen Vermögenswert beruhen. Grundsätzlich können sowohl physische Werte wie natürliche Ressourcen, Immobilien oder Aktien digitalisiert werden, aber auch Rechte und Lizenzen an bspw. Musik oder Film.
Zentrales Register
Dient der zentralen Eintragung und Publizität von Zentralregisterwertpapieren. Dieses kann von Wertpapiersammelbanken geführt werden oder einem Verwahrer, sofern der Emittent diesen dazu ermächtigt hat.
Zentralregisterwertpapier
Ein elektronisches Wertpapier, das in ein zentrales Register eingetragen ist.
Die Entwicklung rund um neue Technologien hält also in Atem – kaum ein Monat, eine Woche vergeht, in der nicht neue Themenbereiche entstehen und regulatorische Neuerungen diskutiert werden. Freuen Sie sich daher schon jetzt auf den nächsten Teil unserer Beitragsserie mit den Themen:
- Warum hat die Distributed Ledger Technologie eine so hohe Bedeutung erlangt
- Was sind die Vorteile und die Einsatzmöglichkeiten dieser Trends am Beispiel von Smart Contracts und
- Welche Rolle spielt DeFi in diesem Zusammenhang
Für weitere Informationen kommen Sie auf uns zu!
Weitere Infos: https://www.ppi.de/banken/compliance/regtech/
1 comment